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Der Oberste Gerichtshof der USA lehnt Antrag auf Urheberrecht für KI ab und schließt reine Maschinenkreationen aus

Kann KI-generierte Kunst im rechtlichen Sinne als „Werk“ angesehen werden? Dieser viel diskutierte Fall ist nun endgültig entschieden. In einem am Montag (Ortszeit) verkündeten Urteil lehnte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Verhandlung einer Berufung bezüglich des Urheberrechtsschutzes für KI-geschaffene Kunstwerke ab. Diese Entscheidung bestätigt nicht nur das ursprüngliche Urteil der Vorinstanz, sondern stellt auch eindeutig fest, dass rein KI-generierte Werke nach geltendem Recht keinen Urheberrechtsschutz genießen können.
Die zentrale Figur in diesem Rechtsstreit war der Informatiker Stephen Thaler. Seit 2019 hatte Thaler versucht, ein Bild mit dem Titel „A Recent Entrance to Paradise“, das von seinem algorithmischen System erstellt wurde, urheberrechtlich schützen zu lassen. Seine Anträge wurden vom US-amerikanischen Copyright Office durchweg abgelehnt, das als Grund das Fehlen einer „menschlichen Urheberschaft“ anführte. Dies veranlasste Thaler, einen langwierigen Rechtsstreit gegen diese Entscheidung zu beginnen.
Die Begründung des Gerichts war eindeutig. Zuvor hatte ein Richter am Bundesbezirksgericht klar festgestellt, dass „menschliche Urheberschaft“ eine Grundvoraussetzung des Urheberrechtssystems ist. Das bedeutet, dass ein KI-generiertes Bild, egal wie ausgefeilt oder technisch beeindruckend es auch sein mag, nicht als gesetzlich geschütztes geistiges Eigentum anerkannt werden kann, wenn es vollständig durch einen Algorithmus ohne wesentlichen kreativen Beitrag eines Menschen erzeugt wurde. Ein Berufungsgericht bestätigte diese Auffassung im Jahr 2025, und die Weigerung des Obersten Gerichtshofs, den Fall anzuhören, zementierte faktisch das Urteil, dass „KI kein Urheberrecht besitzt“.
Um dem Markt weitere Orientierung zu geben, hat das US-Urheberrechtsamt bereits zuvor klargestellt, dass Bilder, die ausschließlich aus Textvorgaben generiert wurden, nicht urheberrechtlich geschützt sind. Schutz kann nur für bestimmte Elemente eines Werks gewährt werden, bei denen der Urheber ein ausreichendes Maß an „menschlichem kreativen Beitrag“ nachweisen kann.
Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf das aktuelle Ökosystem der KI-Kunst. Es verdeutlicht die rechtliche Unterscheidung zwischen maschineller und menschlicher Schöpfung und sendet ein starkes Signal an Entwickler und Künstler gleichermaßen: Im Urheberrecht bleibt menschliche Kreativität das unverzichtbare Kernelement.
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