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Musk verklagt Apple wegen Grok-Ranking; Richter ordnet Herausgabe von E-Mails von Tesla und SpaceX an

Elon Musk hatte zuvor eine Klage gegen Apple und OpenAI eingereicht und behauptet, sein KI-Assistent Grok sei im Apple App Store zu Unrecht schlecht platziert worden. Doch er hat wohl nicht damit gerechnet, dass sich diese Klage nun gegen sein eigenes Geschäftsimperium wenden würde. Kürzlich wies der US-Bundesbezirksrichter Mark Pitman die Einwände von xAI und der Plattform X offiziell zurück und bestätigte damit ein früheres Gerichtsurteil, wonach Musk E-Mails aus seinen Tesla- und SpaceX-Konten als Beweismittel in dem Verfahren vorlegen muss.
Die Klage geht auf Musks Unzufriedenheit mit Apple zurück. Er argumentierte, dass das niedrige Ranking von Grok auf eine wettbewerbswidrige „heimliche Absprache“ zwischen Apple und OpenAI zurückzuführen sei. Die beiden Unternehmen hatten eine enge Partnerschaft geschlossen, wobei ChatGPT Apples „Apple Intelligence“ und bestimmte neue Versionen von Siri unterstützt. In einer früheren Anhörung vor Richter Hal R. Cogburn erließ das Gericht mehrere wichtige Entscheidungen, darunter die Ernennung des Apple-Managers Craig Federighi zum Beweismittelverwalter und die Anordnung an Apple, aktuelle Kooperationsdokumente mit Google bezüglich des großen Gemini-Modells vorzulegen.
Was jedoch eine besonders heftige Reaktion von Musks Team hervorrief, war die Übernahme des Arguments von OpenAI durch das Gericht, das die Herausgabe von E-Mails im Zusammenhang mit Musks Korrespondenz über seine offiziellen E-Mail-Konten bei Tesla und SpaceX forderte. Obwohl die Rechtsvertreter von X und xAI geltend machten, dass es sich bei diesen beiden Unternehmen um unabhängige Einheiten handele, die nicht unter ihrer Kontrolle stünden, wies der Richter dieses Argument umgehend zurück.
In seiner endgültigen Entscheidung stellte Richter Pitman fest, dass die Akten eindeutige Hinweise darauf enthielten, dass Musk häufig geschäftliche Angelegenheiten über mehrere Unternehmen hinweg regelte. So hatte beispielsweise der Finanzvorstand von xAI die Finanzberichte des Unternehmens direkt an Musks geschäftliche E-Mail-Adresse bei SpaceX gesendet. Auf dieser Grundlage kam das Gericht zu dem Schluss, dass es angesichts von Musks Mehrheitsbeteiligungen und führenden Entscheidungspositionen in mehreren Unternehmen üblich sei, dass er E-Mail-Konten anderer Unternehmen nutze, um Angelegenheiten der X-Plattform und von xAI zu regeln. Der Richter betonte, dass, sobald Führungskräfte E-Mail-Konten verschiedener Unternehmen für geschäftliche Zwecke nutzen, der Inhalt dieser E-Mails automatisch in den Bereich der vorlegungspflichtigen Beweismittel fällt und die Inhaberschaft des E-Mail-Kontos nicht als Schutzschild dienen kann.
Bislang hat das Gericht noch keine endgültige Frist für die Vorlage der E-Mails festgelegt. Die Anwälte von X und xAI hatten zuvor erklärt, dass die Sortierung und Organisation dieser komplexen, unternehmensübergreifenden E-Mails zwar beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen würde, sie jedoch so schnell wie möglich mit dem Gericht kooperieren würden. Diese Fehde zwischen den Tech-Giganten, die durch KI-Rankings entfacht wurde, wird zunehmend komplizierter, je mehr sich die zentrale Beweiskette ausweitet.
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