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Apple, Amazon und OpenAI wegen angeblichen illegalen Scrapings von YouTube-Videos zum Trainieren von KI verklagt

Apple, Amazon und OpenAI sind derzeit in Rechtsstreitigkeiten verwickelt, nachdem eine Gruppe von Content-Erstellern eine Sammelklage eingereicht hat. Die Kläger werfen diesen Tech-Giganten vor, die Anti-Scraping-Schutzmaßnahmen von YouTube zu umgehen, um heimlich Millionen von Videoclips herunterzuladen und für das Training von KI-Modellen zu nutzen.
Verstöße gegen das Datenscraping lösen öffentlichen Aufschrei aus
Mehrere YouTube-Kanalbetreiber gaben an, dass Apple und andere Unternehmen einen Datensatz namens „Panda-70M“ genutzt hätten, um Videoclips aufzufinden und zu extrahieren. Den Klägern zufolge tauchten ihre Originalwerke über 500 Mal ohne Genehmigung in diesem Datensatz auf, was ihrer Ansicht nach einer vorsätzlichen Umgehung der urheberrechtlichen Schutzmaßnahmen gleichkommt.
Eine von Apple veröffentlichte Forschungsarbeit enthüllte, dass sich das Videogenerierungsmodell des Unternehmens auf diesen Datensatz stützte, was ihn zu einem wichtigen Beweisstück macht. Die Urheber von Inhalten machen geltend, dass selbst wenn der Datensatz lediglich Indizes bereitgestellt habe, die eigentlichen Scraping- und Trainingsmaßnahmen dennoch ihre gesetzlichen Rechte verletzt hätten.
Kläger fordern Schadenersatz und eine Unterlassungsverfügung
Die Kläger haben ein Schwurgerichtsverfahren beantragt und streben die gesetzlich zulässige Höchstentschädigung an. Neben Schadenersatz fordert die Klage vom Gericht eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, um die Unternehmen daran zu hindern, die angeblich rechtsverletzenden Inhalte weiterhin zu nutzen.
Bislang haben Amazon und OpenAI keine offiziellen Stellungnahmen zu der Sammelklage abgegeben. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass mit steigender Nachfrage nach Trainingsdaten für KI Streitigkeiten über Scraping-Rechte und Urheberrecht in der Tech-Branche voraussichtlich immer häufiger auftreten werden.
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