Apple öffnet wichtige iOS-Funktionen für Geräte von Drittanbietern

Die Europäische Union hat genaue Spezifikationen herausgegeben, in denen die von Apple geforderten Verbesserungen der Interoperabilität von iOS aufgeführt sind. In den Richtlinien wird klargestellt, welche Funktionen für konkurrierende Smartwatches, Kopfhörer und Lautsprecher zugänglich gemacht werden können.
Die am Dienstag von der Europäischen Kommission verabschiedeten technischen Standards enthalten genaue Anweisungen für die Öffnung der iPhone- und iPad-Betriebssysteme, um dem Digital Markets Act (DMA) zu entsprechen. Diese Maßnahmen umfassen zwei unterschiedliche Ansätze: Der eine vereinfacht das Bewerbungsverfahren für Entwickler, die Interoperabilität mit dem Apple-Ökosystem anstreben, während der andere - für die Verbraucher bedeutsamere - explizit neun iOS-exklusive Konnektivitätsfunktionen auflistet, die Drittanbieterplattformen zur Verfügung gestellt werden müssen. Dem EU-Mandat zufolge müssen die meisten Funktionen "bis spätestens Ende 2025" zugänglich sein.
Eine der wichtigsten Anforderungen ist die Öffnung des Zugriffs auf iOS-Benachrichtigungen, damit Smartwatches von Drittanbietern Benachrichtigungen auf eine Art und Weise anzeigen und mit ihnen interagieren können, wie es derzeit nur die Apple Watch kann. Ebenso werden Hintergrund-App-Funktionen es ermöglichen, dass Nicht-Apple-Geräte zuverlässig Echtzeitdaten wie Nachrichten-Feeds und Wetter-Updates von iPhones empfangen können.
Funktionen wie SharePlay und die automatische Audioumschaltung, mit der Apple-Kopfhörer nahtlos zwischen Apple-Geräten wechseln können, müssen nun auch von Audiogeräten von Drittanbietern unterstützt werden, was den Bedarf an AirPods reduziert. VR-Headsets von Drittanbietern erhalten ebenfalls Zugang zu iPhone-Verbindungen mit hoher Bandbreite, die bisher Apple-Hardware vorbehalten waren.
Die plattformübergreifende Datenübertragung über AirDrop und AirPlay wird obligatorisch, wobei iOS alternative Dienste zu beiden unterstützen muss. Weitere Verbesserungen vereinfachen die Einrichtung von Zubehörgeräten, ermöglichen automatische Wi-Fi-Netzwerkverbindungen über iPhones und erlauben die kontaktlose Übertragung von Zahlungsdaten über NFC.
Diese Spezifikationen sind im Rahmen der DMA-Verpflichtungen rechtsverbindlich. Werden sie nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen umgesetzt, könnte dies Untersuchungen zur Nichteinhaltung auslösen, die zu Geldstrafen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes von Apple führen können.
Apple behält sich das Recht vor, die Entscheidung durch eine gerichtliche Überprüfung anzufechten. Das Unternehmen hat bereits möglichen Widerstand signalisiert und erklärt, dass die Anforderungen der EU "schlecht für unsere Produkte und unsere europäischen Nutzer" sind. Dennoch bleibt die EU zuversichtlich, dass ihr Urteil das Apple-Ökosystem letztlich für eine breitere Integration von Drittanbietern öffnen wird.
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Kommentare (2)
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