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Anthropics 1,5-Milliarden-Dollar-Vergleich im Urheberrechtsstreit führt zu einer Senkung der Anwaltskosten

In einem wegweisenden Urheberrechtsstreit innerhalb der KI-Branche ist die Debatte darüber, wie der „Kuchen aufgeteilt“ werden soll, erneut aufgeflammt. Aus jüngsten Gerichtsunterlagen geht hervor, dass das Anwaltsteam des Klägers seine geforderten Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem früheren Vergleich in Höhe von 1,5 Milliarden Dollar mit dem KI-Giganten Anthropic freiwillig von 300 Millionen Dollar auf 187,5 Millionen Dollar gesenkt hat.
Diese Anpassung ist kein Akt der Großzügigkeit seitens der Anwaltskanzlei, sondern eine Reaktion auf den Druck sowohl seitens des Gerichts als auch seitens des Beklagten. Zuvor hatten sich Anthropic und der vorsitzende Richter gegen die „himmelhohe“ Gebühr von 300 Millionen Dollar ausgesprochen und argumentiert, der Betrag sei überhöht und beinhalte eine unangemessene Kostenaufteilungsstruktur.
Der 1,5-Milliarden-Dollar-Vergleich: Der Preis für das KI-Training
Als Entwickler der Claude-Modellreihe erklärte sich Anthropic im vergangenen August bereit, 1,5 Milliarden Dollar zu zahlen, um Ansprüche beizulegen, wonach das Unternehmen Hunderttausende von Raubkopien von Büchern zum Trainieren seiner KI verwendet habe. Dies ist der bislang größte Vergleich in einer Urheberrechts-Sammelklage und stellt einen Präzedenzfall für die Branche dar: Anthropic verpflichtete sich, die betreffenden Raubkopien-Datensätze zu vernichten und sicherzustellen, dass künftige kommerzielle Modelle solche Materialien vermeiden.
Gemäß der Vereinbarung erhält jeder Urheberrechtsinhaber eines geschützten Werks eine Entschädigung von über 3.000 US-Dollar. Diese hohe Auszahlung wird als bedeutender Sieg für traditionelle Urheber gegenüber der Praxis der KI-Branche angesehen, sich „kostenlos“ an urheberrechtlich geschütztem Material zu bereichern.
Der Streit um die Anwaltshonorare: Wer dient wirklich dem „kollektiven Interesse“?
Im Mittelpunkt der Honorarkürzung steht die interne Struktur des Anwaltsteams. Der ursprüngliche Antrag in Höhe von 300 Millionen US-Dollar umfasste 75 Millionen US-Dollar für drei weitere Anwaltskanzleien, die nicht offiziell als Sammelklägeranwälte benannt waren. Der Richter stellte klar, dass die federführende Kanzlei nicht einseitig „andere ernennen“ kann, um Verantwortung und Honorare zu teilen. In neuen Schriftsätzen erklärten die Anwälte, die Anweisungen des Gerichts zu akzeptieren, und gaben an, dass die revidierte Forderung in Höhe von 187,5 Millionen US-Dollar – etwa 12,5 % des Vergleichsfonds – ausschließlich auf der Arbeit des offiziell bestellten Hauptanwalts basieren werde.
Anhörung im April: Die letzte Phase des Vergleichs
Das US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien hat für den 23. April eine Anhörung angesetzt, um über die endgültige Genehmigung des überarbeiteten Vergleichs zu entscheiden. Nachdem diese wichtige Hürde genommen ist, steht dieser langwierige KI-Urheberrechtsfall kurz vor dem Abschluss.
Für die gesamte KI-Branche ist dieser umfangreiche Vergleich nicht nur eine Zahlung für vergangene Handlungen, sondern auch eine Eintrittskarte in eine „Ära der Compliance“. Da sich die rechtlichen Grenzen klären, verschiebt sich das zukünftige Modell der Zusammenarbeit zwischen KI-Entwicklern und Urheberrechtsinhabern von „zuerst nutzen, dann klagen“ hin zu „zuerst die Erlaubnis einholen, dann trainieren“.
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