Google hat in seinem Pilotprogramm Nachrichtenverleger aufgefordert, AI-basierte Zusammenfassungen von Artikeln mitzuteilen und um umfassende Nutzungsrechte am Inhalt zu bitten – einschließlich der Nutzung für das Training von AI-Modellen. Nichtbefolgung dieser Auflagen würde die Beendigung bestehender Vereinbarungen sowie den Verlust der jährlichen Gebühren bedeuten. Unabhängig davon hat ein US-amerikanisches Konsortium aus fast 400 Zeitungen eine Urheberrechtsklage gegen OpenAI und Microsoft eingereicht. Die Europäische Kommission hat zudem eine Kartelluntersuchung zur Nutzung von Medieninhalten durch Google eingeleitet.





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