Das Oberste Gericht von Delhi stufte die Nutzung von ANI-Inhalten durch OpenAI zum Trainieren von KI als „fair use“ ein und wies damit die Vorwürfe einer Urheberrechtsverletzung zurück. Der Richter lehnte eine einstweilige Verfügung ab und begründete dies mit den negativen Auswirkungen auf die KI-Entwicklung sowie mit dem öffentlichen Interesse. Dieses wegweisende indische Urteil stärkt KI-Unternehmen weltweit angesichts globaler Urheberrechtsstreitigkeiten.





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