Ein indisches Gericht entschied, dass die Verwendung von ANI-Nachrichteninhalten durch OpenAI zum Trainieren von KI keine Urheberrechtsverletzung darstellt, da ANI nicht nachweisen konnte, dass seine Inhalte in den Ausgaben von ChatGPT erschienen sind. Das Gericht bekräftigte zudem seine Zuständigkeit für den Fall und schuf damit einen Präzedenzfall für weltweite Urheberrechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit KI-Daten.





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